Nein, zertifiziert bin ich nicht. Ich baue Barrierefreiheit trotzdem in jede Website ein, gegen die internationale Norm WCAG 2.2 (öffnet in neuem Tab) auf der Stufe AA. Das deckt die Grundlagen ab, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote verlangt. Ein rechtssicheres Audit ist etwas anderes als ein solide gebautes Fundament, dafür empfehle ich spezialisierte Prüfstellen. Ob dich das Gesetz überhaupt trifft, klären wir vor dem Auftrag, nicht nach dem Livegang.
Das ist die ausführliche Fassung. Die Kurzantwort und alle anderen Fragen stehen im FAQ-ÜberblickBist du BFSG-zertifiziert / wie hältst du es mit Barrierefreiheit?Nein, zertifiziert bin ich nicht. Ich baue gegen WCAG 2.2 Stufe AA: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte, sichtbarer Fokus. Das deckt die Grundlagen ab, die das BFSG seit Juni 2025 für viele Angebote verlangt. Ein rechtssicheres Audit ist etwas anderes, dafür empfehle ich spezialisierte Prüfstellen. Ob dich das BFSG überhaupt trifft, klären wir vorab..
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret verlangt
Das BarrierefreiheitsstärkungsgesetzDeutsches Gesetz, das seit Juni 2025 von vielen Anbietern barrierefreie digitale Angebote verlangt. setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei sein, vor allem solche, über die Kundschaft direkt bestellt, bucht oder bezahlt. In der Praxis sind das Webshops, Buchungssysteme und Kundenportale. Eine normale Firmenwebsite ohne diese Funktionen fällt nicht direkt unter die Pflicht. Sinnvoll bleibt der Anspruch trotzdem: Wer eine Seite nicht lesen oder bedienen kann, bricht ab, und zwar still, ohne sich zu beschweren.
Das Gesetz selbst nennt keine Technik, es beschreibt Ziele. Der Weg zur Erfüllung läuft über die Konformitätsvermutung: Wer eine harmonisierte Norm einhält, die im Amtsblatt der EU zitiert ist, bei dem wird vermutet, dass er die Anforderungen erfüllt. Für Web-Angebote ist das die europäische Norm EN 301 549, und die verlangt im Kern die WCAG auf der Stufe AA, also denselben Maßstab, an dem ich mich ohnehin orientiere. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (öffnet in neuem Tab) beantwortet die Abgrenzungsfragen zum Gesetz amtlich und berät Kleinstunternehmen kostenlos.
Zitiert ist derzeit die Fassung 3.2.1 der Norm, sie verweist auf WCAG 2.1. Die nächste Fassung nimmt WCAG 2.2 auf, sie liegt als Entwurf vor, und ihre Zitierung im Amtsblatt ist für Ende 2026 geplant. Ein Plan ist kein Termin, deshalb gilt bis dahin weiter die Fassung 3.2.1. Ich baue deshalb schon heute gegen 2.2. Sie enthält 2.1 vollständig und ergänzt Kriterien, die den Alltag betreffen: Der Fokus darf zum Beispiel nicht hinter einer fixierten Kopfzeile verschwinden, und Bedienelemente brauchen eine Mindestzielgröße. Wer die Version 2.2 auf Stufe AA erfüllt, erfüllt damit die heute geltende Fassung mit und ist bei der Umstellung fertig, bevor sie kommt.
Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen: Bei Dienstleistungen sind Anbieter mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme ausgenommen (öffnet in neuem Tab). Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein, und für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Wenn du in diese Gruppe fällst, verlangt das BFSG von deiner Website nichts. Die Frage, ob sich ein professioneller Auftritt für ein kleines Unternehmen lohntLohnt sich ein professioneller Auftritt für ein kleines Unternehmen?Gerade für kleine Unternehmen! Du konkurrierst mit Größeren um Kunden und Fachkräfte: da ist ein professioneller Auftritt dein Wettbewerbsvorteil. Außerdem: Wir finden eine Lösung, die zu deinem Budget passt. Viele meiner Kunden sind Betriebe mit 1 bis 5 Personen., beantwortet sich dann über den Nutzen, und der ist auch da: Eine Website, die sich leicht bedienen lässt, ist für alle leichter zu bedienen.
Liegst du knapp über dieser Grenze, gibt es einen dritten Weg, aber keinen bequemen: Das Gesetz lässt Abstriche zu, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung wäre. Diese Beurteilung triffst du selbst, nach festgelegten Kriterien, und du musst sie dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Auf Verlangen der Behörde legst du sie vor. Wer öffentliche oder private Fördermittel für Barrierefreiheit erhalten hat, kann sich darauf nicht berufen. In der Praxis kostet dieser Weg Papier und Begründung, während sauberes Bauen von vornherein nichts extra kostet.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder setzen das Gesetz durch, auch ohne Anlass. Der Bußgeldrahmen (öffnet in neuem Tab) liegt bei bis zu 10.000 Euro, für schwere Verstöße wie ein nicht barrierefrei angebotenes Angebot bei bis zu 100.000 Euro. Kein Grund zur Panik, aber einer, die Frage vor dem Livegang zu klären.
Warum ich nicht zertifiziert bin und was stattdessen zählt
Bei Barrierefreiheit gibt es zwei Arten von Nachweisen: das Zertifikat, das eine Person nach einer Fortbildung ausweist, und den Prüfbericht, der ein Angebot ausweist. Ein Zertifikat für mich würde an deiner Website nichts ändern. Aussagekräftig ist der Bericht einer spezialisierten Prüfstelle: Sie prüft dein Angebot nach einem anerkannten Verfahren gegen die Norm, dokumentiert jede Fundstelle und stellt am Ende einen Bericht aus, den du einer Ausschreibung beilegen oder deinem Auftraggeber zeigen kannst. Meine Zusage, nach WCAG zu bauen, ist dagegen eine Arbeitsweise.
Die Arbeitsteilung sieht bei mir so aus: Ich baue das Fundament. Wenn du einen formalen Nachweis brauchst, etwa für eine Ausschreibung, für einen öffentlichen Auftraggeber oder weil dein Angebot unter die Pflicht des Gesetzes fällt, gehört eine Prüfung durch eine spezialisierte Prüfstelle dazu. Ich bereite deine Website darauf vor, stimme mich mit der Prüfstelle ab und setze die Fundstellen aus ihrem Bericht um. Was ich nicht liefere, ist ein Bericht aus meiner eigenen Hand. Der wäre kein Nachweis, sondern Papier.
Was in jeder Website drinsteckt, die ich baue
Bei mir gilt der Grundsatz „Barrierefreiheit ist Standard, nicht Zusatzleistung“. Das sind die Grundlagen, die jede Website von mir mitbringt:
- Kontraste: Text hebt sich mit einem Verhältnis von mindestens 4,5:1 vom Hintergrund ab, so verlangt es die Stufe AA für normale Schriftgröße. Farbwerte messe ich nach, statt sie nach Gefühl zu setzen.
- Tastatur: Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar, Menüs, Formulare und Akkordeons inklusive. Wer mit der Tabulatortaste durch die Seite geht, sieht immer, wo er ist: Der Fokus ist sichtbar und wird nicht verdeckt.
- Zielgrößen: Bedienelemente sind groß genug, um sie auf dem Handy sicher zu treffen. WCAG 2.2 nennt dafür 24 mal 24 Pixel als Untergrenze.
- Struktur: Überschriften bilden eine Hierarchie ohne Sprünge, Formularfelder tragen sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen benennen das Problem in Worten und nicht nur in Rot.
- Bilder: Informative Bilder bekommen Alternativtexte, die ihren Inhalt benennen, statt eine Stichwortsammlung anzuhäufen. Rein dekorative Bilder werden technisch als solche markiert und verschonen die Hilfsmittel.
- Bewegung: Was sich bewegt, lässt sich anhalten. Karussells starten nicht von selbst und laufen nicht endlos gegen den Willen der Lesenden.
Diese Punkte sind nicht für eine besondere Gruppe gedacht. Sie helfen der Person mit Hilfsmitteln genauso wie der Person, die bei hellem Tageslicht auf dem Handydisplay liest, mit einem gebrochenen Arm nur eine Hand frei hat oder in der Bahn ohne Ton surft. Barrierefreiheit und gute Bedienbarkeit fallen fast immer zusammen, und letztere will jede Kundschaft.
Was sich an einer bestehenden Website nachrüsten lässt
Ist deine bestehende Website sauber gebaut, lassen sich viele Punkte am Bestand nachziehen: Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und eine aufgeräumte Überschriftenstruktur sind Korrekturen ohne Umbau. Schwieriger wird es bei Struktur und Bedienung. Ist eine Seite über Jahre mit Inline-Styles gewachsen, stecken Bedienlogik und Inhalt in denselben Templates, und aus dem Nachrüsten wird ein Umbau. Ein solcher Umbau kostet dann schnell so viel wie ein Neubau, nur mit älterem Ergebnis.
Ich schaue mir deshalb immer erst den Bestand an und sage dir, was nachrüstbar ist und wo eine neue Website die bessere Investition wäre. Dann entscheidest du. Grundsätzlich gilt: Du kannst deine bestehende Website verbessern lassenKann ich meine bestehende Website verbessern lassen, statt eine neue zu bauen?Oft ja. Manchmal reicht ein Redesign, eine technische Überholung oder gezielte SEO-Arbeit, um eine bestehende Seite wieder auf Kurs zu bringen. Im Erstgespräch schaue ich mir an, was vorhanden ist, und sage dir ehrlich, ob sich eine Optimierung lohnt oder ein Neustart sinnvoller wäre., statt alles neu zu bauen. Die Barrierefreiheit ist dabei oft der Anlass, aber selten der einzige Grund, und manchmal ist sie genau der Moment, in dem ohnehin fällige Arbeit gebündelt wird.
Wer einen Prüfbericht braucht und wie er entsteht
Drei Fälle sprechen für einen Prüfbericht einer spezialisierten Prüfstelle: Dein Angebot fällt unter die Pflicht des Gesetzes, etwa weil Kundschaft bei dir direkt bestellt oder bezahlt. Ein Auftraggeber oder eine Ausschreibung verlangt einen Nachweis. Oder du willst es schwarz auf weiß. In allen drei Fällen gilt dieselbe Reihenfolge: erst bauen, dann prüfen.
Eine Prüfstelle, die ein Angebot ohne diese Grundlagen prüft, schreibt einen Bericht voller Elementarfehler, und dieses Geld ist verschwendet, weil ich dieselben Punkte vorher für dich erledigt hätte. Um genau das zu vermeiden, prüfe ich intern gegen WCAG 2.2 auf der Stufe AA, baue die Fundstellen aus und hole die Prüfstelle erst danach. Ihre verbleibenden Punkte arbeite ich nach Wirkung ab, nicht nach Absatznummer.
Klären wir vor dem Auftrag, ob dich das Gesetz trifft
Eine halbe Stunde am Telefon oder per Video, kostenlos und unverbindlich, bevor Geld in Prüfungen oder Umbauten fließt.
Erstgespräch vereinbarenWas das für dein Projekt bedeutet
Auf meiner Rechnung taucht Barrierefreiheit nicht als eigener Posten auf. Was eine Website bei mir kostetWas kostet eine Website?Hängt vom Umfang ab: ein Onepager startet bei 700 €, eine vollständige Website bei 2.000 €, der digitale Auftritt mit Marke und Prozessen bei 6.000 €. Dazu kommen laufende Kosten direkt beim Anbieter, rund 15 € im Jahr für die Domain und 5 bis 20 € im Monat fürs Hosting. Welcher Umfang zu deinem Vorhaben passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Du bekommst vorher ein festes Angebot, ohne versteckte Kosten., hängt an Seitenzahl, Gestaltungsaufwand und Funktionen, nicht daran, ob ich Kontraste messe und Tastaturpfade teste. Diese Arbeit gehört zur Bauweise und fällt in jedem Projekt an.
Ob dich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft, klären wir im kostenlosen Erstgespräch, bevor Geld in Prüfungen oder Umbauten fließt. Wenn dein Fall einen Weg braucht, den ich allein nicht abdecke, sage ich dir das dort offen. Was eine neue Website bei mir umfasst, steht unter Webdesign. Weißt du schon jetzt, dass du einen Prüfbericht brauchst, sag es im Erstgespräch: Dann plane ich ihn von Anfang an mit ein, statt ihn hinterher anzubauen.